Altersvorsorgedepot 2027: Was ab dem 1. Januar gilt und welche Anlagen erlaubt sind

Du hast einen ETF-Sparplan und fragst Dich, ob das neue Altersvorsorgedepot etwas an Deiner Vorsorge ändert? Ab dem 1. Januar 2027 soll ein staatlich gefördertes Depot starten, in dem Du Fonds selbst auswählen kannst. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr kommen nach dem beschlossenen Gesetz 180 Euro Zulage. Die interessantere Frage für erfahrene Anleger ist allerdings, welche Fonds ins Depot dürfen und was die größere Auswahl kostet.
Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 verabschiedet, am 8. Mai 2026 stimmte der Bundesrat zu. Die ersten Produkte sind für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
Das Altersvorsorgedepot in Kürze
- Start: 1. Januar 2027
- Grundzulage: 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf Beiträge bis 1.800 Euro; höchstens 540 Euro im Jahr
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro je Kind und Jahr
- Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro bei einem Einstieg vor dem 25. Geburtstag
- Einzahlung: bis zu 6.840 Euro im Jahr, mit zwei Verträgen bis zu 13.680 Euro
- Varianten: Garantieprodukt, Standarddepot und frei gestaltetes Altersvorsorgedepot
- Kostenobergrenze: 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr, nur beim Standarddepot
- Anlagen im freien Depot: bestimmte Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Depot für die private Rente. Du zahlst ein, der Staat gibt Zulagen dazu, und das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt. Welche Fonds Du wählen kannst, hängt von der Depotvariante ab.
Der wichtigste Unterschied zu Riester: Beim Altersvorsorgedepot ist keine vollständige Beitragsgarantie vorgeschrieben. Auch eine lebenslange Verrentung ist nicht zwingend; vorgesehen ist unter anderem eine Auszahlung über einen festen Zeitraum. Mehr Freiheit bei der Anlage bedeutet allerdings auch, dass der Wert der Fonds schwanken und unter Deine Einzahlungen fallen kann. Was dieser Unterschied für die Auswahl im Depot bedeutet, besprechen Hendrik und Robin in Folge #70 unseres Podcasts Diversify.
In Schlagzeilen heißt die Reform mitunter Klingbeil-Rente, nach Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Gemeint ist das Altersvorsorgedepot.
Start am 1. Januar 2027: Der Riester-Nachfolger
Ab 2027 sollen keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden, gilt Bestandsschutz. Du kannst Deinen Vertrag wie bisher weiterführen, per Erklärung gegenüber Deinem Anbieter nur in die neue Förderung wechseln oder in einen neuen Vertrag wechseln, etwa in ein Altersvorsorgedepot. Bisherige Zulagen musst Du beim Wechsel nicht zurückzahlen, es können aber Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Kündigst Du den Vertrag stattdessen, können bisher erhaltene Zulagen zurückgefordert werden.
Heißt für Dich: Bevor Du über einen Wechsel nachdenkst, prüfe die Kosten und Garantien Deines bestehenden Vertrags. Entscheidend ist der Vergleich mit den tatsächlichen Bedingungen eines neuen Angebots, einschließlich der Kosten und der Möglichkeiten bei der Auszahlung.
Förderung: So viel legt der Staat dazu
Die Grundzulage ist gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also 30 Euro im Monat, kommen 50 Prozent hinzu. Für Beiträge darüber bis 1.800 Euro sind 25 Prozent vorgesehen. Wer im Jahr 1.800 Euro selbst einzahlt, erreicht damit eine Grundzulage von 540 Euro.
Für Kinder sind zusätzlich bis zu 300 Euro je Kind und Jahr vorgesehen. Wer vor dem 25. Geburtstag einsteigt, kann einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Bis zu 6.840 Euro im Jahr sollen sich einzahlen lassen, bei zwei parallelen Verträgen bis zu 13.680 Euro. Die Grundzulage steigt oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag nicht weiter. Gerade bei höheren Einzahlungen zählt deshalb neben der Förderung auch, wie die Erträge während der Ansparphase und die späteren Auszahlungen steuerlich behandelt werden. Hinzu kommen die laufenden Kosten: Über viele Jahre können selbst kleine Unterschiede ins Gewicht fallen.
Standarddepot oder freies Depot: Die Varianten
Vorgesehen sind ein Garantieprodukt, ein Standarddepot und ein frei gestaltetes Altersvorsorgedepot. Beim Garantieprodukt stehen zu Beginn der Auszahlungsphase je nach Vertrag mindestens 100 oder 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Wenn Du bereits mit ETFs investierst, dürfte Dich vor allem die Wahl zwischen Standarddepot und freiem Depot beschäftigen: Wie viel möchtest Du selbst auswählen, und welche Kosten fallen dafür an?
Das Standarddepot
Im Standarddepot legt der Anbieter zwei OGAW-Fonds fest, also regulierte Publikumsfonds, zu denen auch ETFs gehören: einen vorsichtigen in Risikoklasse 1 oder 2 und einen chancenorientierten in Risikoklasse 3 bis 5. Du entscheidest, wie Deine Beiträge auf beide aufgeteilt werden; tust Du das nicht, gilt die im Vertrag vorgesehene Aufteilung. Hier gilt eine gesetzliche Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Die Kennzahl zeigt, um wie viel die Kosten die Rendite bis zum Beginn der Auszahlungsphase durchschnittlich pro Jahr mindern. So kannst Du die ausgewiesenen Kosten verschiedener Angebote vergleichen.
Das freie Altersvorsorgedepot
Im freien Altersvorsorgedepot kannst Du die Anlagen selbst auswählen, wenn Dein Vertrag diese Option vorsieht; sonst wählt der Anbieter aus den zulässigen Anlagen aus. Neben ETFs und anderen Publikumsfonds können nach dem Gesetz auch Anteile an offenen ELTIF infrage kommen. Ein ELTIF ist ein europäischer Fondsmantel für langfristige Anlagen, etwa Beteiligungen an Unternehmen außerhalb der Börse. Für Fonds im freien Depot gilt eine Grenze: Im Basisinformationsblatt dürfen sie höchstens in Risikoklasse 5 auf einer Skala von 1 bis 7 eingestuft sein.
Das ist bei ELTIF ein Punkt, den wir genau ansehen würden. Die Bezeichnung allein sagt noch nichts darüber, ob ein konkreter Fonds die Anforderungen erfüllt; maßgeblich ist seine Einstufung im Basisinformationsblatt. Mehr zum Fondsmantel liest Du in unserem Überblick zum ELTIF, welche Regeln seit der Reform gelten, in unserem Artikel zu ELTIF 2.0. Was die Grenze bei Risikoklasse 5 für einzelne Anlageklassen bedeutet, ordnen wir im Artikel ELTIF im Altersvorsorgedepot ein. Welche ELTIF tatsächlich in einem Altersvorsorgedepot angeboten werden, hängt außerdem vom jeweiligen Anbieter ab.
Für das freie Depot ist keine gesetzliche Preisobergrenze vorgesehen. Vergleiche deshalb die Gesamtkosten eines konkreten Angebots mit denen des Standarddepots und schau Dir an, welche Auswahl Du für diesen Preis erhältst. NAO bietet derzeit kein zertifiziertes Altersvorsorgedepot an.
Was draußen bleibt
Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Hebelprodukte sind im Altersvorsorgedepot nach dem Gesetz ausgeschlossen. Das gilt auch für Fonds mit Risikoklasse 6 oder 7. Wenn Du Einzelaktien halten möchtest, bleibt dafür Dein reguläres Depot, ohne die Zulagen des Altersvorsorgedepots.
Anbieter und Kosten
Anbieten dürfen nach dem Gesetz unter anderem Banken, Bausparkassen, Fondsgesellschaften und Lebensversicherer, sofern ihr Produkt zertifiziert ist. Ob ein Anbieter tatsächlich startet und welche Fonds er zur Auswahl stellt, zeigt sich an den konkreten Angeboten. Eine vollständige Anbieterliste lag zum Stand dieses Artikels noch nicht vor. Zertifiziert werden die Produkte vom Bundeszentralamt für Steuern, ab 2027 zunächst unter dem Vorbehalt eines Widerrufs. Zusätzlich erlaubt das Gesetz, dass ein öffentlicher Träger ein Standarddepot nach denselben Regeln anbietet. Die dafür nötige Verordnung der Bundesregierung liegt noch nicht vor.
Für das Standarddepot gilt die Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Die 1,0 Prozent markieren einen Höchstwert, Angebote dürfen darunter liegen. Im freien Depot gibt es diese gesetzliche Obergrenze nicht. Achte dort auf die Kosten des Depots und der gewählten Fonds, damit Du Angebote fair vergleichen kannst.
Was heißt das für Deine Entscheidung?
Die Förderung ist leicht zu berechnen. Wie gut ein Depot zu Deiner Vorsorge passt, hängt außerdem von Fondsauswahl, Kosten, Anlagehorizont und Auszahlregeln ab. Vor dem Start kannst Du Dir diese Fragen stellen:
- Wie viel möchtest Du im Jahr einzahlen, und welche Zulage ergibt sich daraus?
- Reicht Dir die Auswahl im Standarddepot, oder möchtest Du Fonds selbst zusammenstellen?
- Was kostet Dein bestehender Riester-Vertrag, und welche Garantien enthält er?
- Welche Risikoklasse haben die Fonds, die Du im freien Depot halten möchtest?
Gerade bei einem ELTIF gehören die Rückgaberegeln mit in den Vergleich. Dein Kapital kann über längere Zeit gebunden sein, Rückgaben sind möglicherweise eingeschränkt und Verluste bis zum Totalverlust sind möglich.
Du hast Fragen zur Einordnung von ELTIF und Private Markets? Unser Kundenservice ist werktags persönlich für Dich da. Schreib uns gerne.
FAQ
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Konkrete Angebote und Konditionen hängen von den jeweiligen Anbietern ab.
Ist das Altersvorsorgedepot der Nachfolger der Riester-Rente?
Ja, es soll Riester als staatlich geförderte private Vorsorge für Neuabschlüsse ablösen. Bestehende Riester-Verträge können weiterlaufen.
Wie hoch ist die Förderung im Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage beträgt nach dem Gesetz bis zu 540 Euro im Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Dazu können Kinderzulagen von bis zu 300 Euro je Kind und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro kommen.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot gilt eine Obergrenze von 1,0 Prozent Effektivkosten im Jahr. Im freien Depot gibt es keine entsprechende gesetzliche Obergrenze; entscheidend sind die Konditionen des Anbieters und der gewählten Fonds.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?
Im Standarddepot legt der Anbieter zwei OGAW-Fonds fest, zwischen denen Du Deine Beiträge aufteilst. Das freie Depot erlaubt OGAW, offene Publikums-AIF und offene ELTIF bis Risikoklasse 5, dazu Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten.
Darf ich ELTIF im Altersvorsorgedepot halten?
Ein offener ELTIF kann im freien Altersvorsorgedepot infrage kommen, wenn er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und dort angeboten wird. Besonders wichtig ist die Risikoklasse im Basisinformationsblatt: Sie darf nach dem Gesetz höchstens 5 betragen.
Kann ich Einzelaktien ins Altersvorsorgedepot legen?
Einzelaktien sind im Altersvorsorgedepot nach dem Gesetz ausgeschlossen. Für sie bleibt das reguläre Depot ohne die Förderung des Altersvorsorgedepots.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Dein bestehender Riester-Vertrag hat Bestandsschutz und kann weiterlaufen. Du kannst auch nur in die neue Förderung wechseln oder das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne Zulagen zurückzuzahlen; bei einer Kündigung können erhaltene Zulagen zurückgefordert werden.
Warum heißt das Altersvorsorgedepot auch Klingbeil-Rente?
Die Bezeichnung bezieht sich auf Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, aus dessen Ministerium die Reform stammt. Gemeint ist das Altersvorsorgedepot.
Dieser Artikel dient der Einordnung und ist keine Anlageberatung. ELTIF sind langfristig ausgerichtet: Kapital kann über die Laufzeit gebunden sein, Rückgaben sind eingeschränkt und Verluste bis zum Totalverlust möglich. Maßgeblich sind das Basisinformationsblatt (KID) und die Fondsunterlagen. Für Fonds in der NAO-App findest Du beides direkt in der App.
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